Die Berliner Übernachtungssteuer

Sehr geehrte Besucher und Gäste,

 

der Senat von Berlin hat beschlossen, mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 eine Übernachtungssteuer auf jede nicht beruflich bedingte Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb in Berlin zu erheben (Gesetz vom 23.01.2013). Von dieser Regelung ist auch unser Hotel betroffen, so dass wir verpflichtet sind, bei Vorliegen der Voraussetzungen diese Steuer von Ihnen zu erheben und abzuführen.

 

Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer bemisst sich nach dem Aufwand für die Übernachtung ohne Umsatzsteuer und ohne den Aufwand für andere Dienstleistungen (Nettopreis für die Übernachtung allein).

 

Die Steuer beträgt 5% der Bemessungsgrundlage. Sie wird für maximal 21 zusammenhängende Übernachtungen erhoben.

 

Entlasten kann sich jeder Gast von der Erhebung dieser Steuer nur, wenn er glaubhaft macht, dass seine Aufwendungen für die Übernachtungen dienstlich oder beruflich bedingt sind. Liegt eine solche Entlastung nicht vor, müssen wir diese Steuer berechnen und abführen.

 

Glaubhaft gemacht werden kann das dadurch, dass die Buchung bei abhängig Beschäftigten unmittelbar durch den Arbeitgeber erfolgt oder die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt und unmittelbar durch diesen bezahlt wird.

 

In den übrigen Fällen kann die Glaubhaftmachung durch die Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers, aus der freiwillige Angaben zum Namen und Sitz des Arbeitgebers und zum Zeitraum des Aufenthaltes hervorgehen, erfolgen. Anstelle der Bestätigung des Arbeitgebers kann der Übernachtungsgast selbst die berufliche Veranlassung der Übernachtung bestätigen. Dies kann dadurch geschehen, dass für die Zwecke der Überprüfung durch die Finanzbehörde freiwillig neben den Angaben zur eigenen Person und des Zeitraumes des Aufenthaltes auch Angaben zum Namen und Sitz des Arbeitgebers gemacht werden.

 

Bei Selbstständig und gewerblich Tätigen oder Mitinhabern von Unternehmen ist auf einen vergleichbaren Nachweis abzustellen, wobei es auch in diesen Fällen unschädlich ist, wenn der Übernachtungsgast freiwillig insbesondere unter Angabe seiner Einkommenssteuernummer den Nachweis selbst ausstellt.

 

Die jeweiligen Nachweise kann jeder Gast bis zum Ende der Übernachtungsleistung erbringen.

Merkblatt für Gäste
uebernachtungsteuer_merkblatt_gast.pdf
PDF-Dokument [17.3 KB]
Information for Visitors
uebernachtungsteuer_merkblatt_gast_engli[...]
PDF-Dokument [77.3 KB]
Arbeitgeberbestätigung (Vordruck ÜnSt. 3)
arbeitgeberbestaetigung_City_Tax_Berlin.[...]
PDF-Dokument [42.6 KB]
Eigenbestätigung (Vordruck ÜnSt 4)
uebernachtungsteuer_eigenbestaetigung.pd[...]
PDF-Dokument [29.0 KB]
Bescheinigung einbehaltene ÜnSt (Vordruck ÜnSt 5)
uebernachtungsteuer_merkblatt_fuer_beher[...]
PDF-Dokument [21.3 KB]

Parkhotel Marzahn

Blumberger Damm 156

D-12685 Berlin

 

Reservierung

T. +49 (0)30 5498972-60

F. +49 (0)30 5498972-66

reservierung@parkhotel-marzahn.de

 

Öffnungszeiten

täglich 05.30 - 22.30 Uhr

22.30 - 05.30 Uhr Rezeption geschlossen.

 

Anreise - Abreise

Anreisezeit: 14.00 Uhr bis max. 22.30 Uhr

Abreisezeit: 05.30 Uhr bis 11.00 Uhr

 

immer inklusive:

- WLAN-Zugang

- Tee- und Kaffeezubereitungsmöglichkeit mit einem Wasserkocher im Zimmer

- Mineralwasser im Zimmer

- Mini-Kühlschrank im Zimmer

- Stellplatz für Ihren PKW

 

15% Direktbucherrabatt

mit besonderen Buchungs- und Stornierungsbedingungen

 

 

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