Die Berliner Übernachtungssteuer
Sehr geehrte Besucher und Gäste,
der Senat von Berlin hat beschlossen, mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 eine Übernachtungssteuer auf jede nicht beruflich bedingte Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb in Berlin zu erheben (Gesetz vom 23.01.2013). Von dieser Regelung ist auch unser Hotel betroffen, so dass wir verpflichtet sind, bei Vorliegen der Voraussetzungen diese Steuer von Ihnen zu erheben und abzuführen.
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer bemisst sich nach dem Aufwand für die Übernachtung ohne Umsatzsteuer und ohne den Aufwand für andere Dienstleistungen (Nettopreis für die Übernachtung allein).
Die Steuer beträgt 5% der Bemessungsgrundlage. Sie wird für maximal 21 zusammenhängende Übernachtungen erhoben.